Mehr Rechtssicherheit für
Notfallsanitäter/-innen

Pressemitteilung

Fulda, 02.02.2021

Mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter/-innen

Der Deutsche Bundestag hat am 29.01.2021 den Weg freigemacht, damit Notfallsanitäter und -sanitäterinnen künftig für den Fall mehr Rechtssicherheit genießen, dass sie lebensrettende Maßnahmen ergreifen müssen.

In Zukunft dürfen sie bis zum Beginn einer ärztlichen Versorgung heilkundliche Maßnahmen (auch invasiver Art) eigenverantwortlich durchführen, wenn

1. sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und

2. die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden.

„Bei einem solchen Notfalleinsatz kommt es auf jede Minute an, um das Leben von Patienten zu retten. Die Notfallsanitäterinnen und -sanitäter werden durch ihre Berufsausbildung hierzu umfassend qualifiziert. Deshalb sind wir froh, dass diese Regelung jetzt Klarheit schafft“, sagt DRK-Präsidentin Gerda Hasselfeldt.

„Dies ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die tagtägliche Arbeit unserer Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter rechtssicherer zu gestalten“, so Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. „Die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mussten bisher bei der dringenden und unaufschiebbaren Versorgung von Schwerstkranken auf den rechtfertigenden Notstand zurückgreifen – ein Zustand, der weder ihrer hochqualifizierten Ausbildung, noch dem komplexen Tätigkeitsfeld der Notfallrettung gerecht wird.“

„Unser Einsatz und die Bemühungen, einen Konsens zwischen den unterschiedlichen Interessengruppen sowie Bund und Ländern zu erreichen, haben sich gelohnt“, resümiert der ASB-Bundesvorsitzende Knut Fleckenstein. „Die nun getroffene Entscheidung hat die notwendige Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mit einem realitätsnahen Blick auf die Einsatzpraxis endlich hergestellt.“

„Das Ergebnis ist auch aus meiner Sicht sehr gut für die Notfallsanitäter. Alle auch von uns angemerkten kritischen Aspekte sind in der abschließenden Beschlussempfehlung entfallen. Damit werden sowohl rechtliche Unklarheiten, als auch im Einsatz auftretende tatsächliche Unsicherheiten beseitigt. Letztlich wird das Regelungsziel klar (Rechtssicherheit, Ausübung der Heilkunde zur Abwendung lebensbedrohlicher Situationen bzw. schwerer Folgeschäden) hervorgehoben“, freut sich Michael Schäfers, Leiter des Malteser Rettungsdienstes, über die Neuregelung.

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